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  last update: 1/4/11 16:53
     

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Der Präsident verfasst mit dem Aktuar und Vizepräsidenten den Jahresbericht des Vereins und informiert darüber an der GV. Er sammelt die Präsidialakten. Dem Präsidenten steht in dringenden Fällen eine Finanzkompetenz von 100.- Fr. zu, über die er dem Kassier jedoch umgehend Bericht erstatten muss. Er unternimmt, wie alle Mitglieder des Vereins alles mögliche, um die finanzielle Situation des Vereins zu optimieren. Dazu gehört vor allen die stetige Suche nach Gönnern und Sponsoren.

 

Der Vizepräsident

Art.11

Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten. Der Präsident kann auch einzelne seiner Funktionen an ihn delegieren

 

Der Aktuar

Art.12

Der Aktuar protokolliert die Verhandlungen der GV. Er informiert die an Sitzungen abwesenden Vorstandsmitglieder schriftlich innert 10 Tagen über gefasste Entschlüsse. Er führt die Korrespondenzen des Vereins in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten. Ihm obliegt auch die Mitglieder­kontrolle. Diese umfasst die Personalien von Aktiv-, Ehren-, Passivmitgliedern, das Eintrittsdatum in den Verein und sonstige relevante Angaben. Ferner sind die erlangten Ehrungen und Funktionen festzuhalten.

 

Der Kassier

Art.13

Der Kassier führt das Rechnungswesen und verwaltet das Vermögen des Vereins. Er besorgt den Einzug der Jahresbeiträge. Ausserdem treibt er allfällige Bussen ein. Er schliesst auf Ende des Kalenderjahres die Rechnung ab und stellt sich einmal im Jahr der GV. Der Kassier führt die Rechnungen an Turnieren und weiteren Ver­anstaltungen auf separaten Konten. Anträge finanzieller Art sind an den Kassier zu richten. Er hat für die laufenden Kassengeschäfte rechts­verbindliche Unterschrift. Für Beträge über 500.- Franken, benötigt er die Zustimmung des Vorstandes.

 

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