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  last update: 25/8/10 13:27
     

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I. Allgemein

Art.1

Der IHC Bremgarten ist ein Verein mit Sitz in Bremgarten im Sinne von Art. 60 ff ZGB.

 

II. Zweck

Art.2

Der IHCB bezweckt:
- Kameradschaftsförderung
- Freude am Sport
- Sinnvolle Jugendbeschäftigung
- Jugend- und Nachwuchsförderung
- Weiterentwicklung des Inlinehockeysports
- Neben der Aktivenmannschaft eine Juniorenmannschaft in der NIHL zu etablieren.
- Weiterführung des  Inline-Hockey Spielbetriebs, nach der Auflösung des Jugendtreffs Turbine    und somit auch der „Turbine Lions“.
- Weiterführung des Turbine-Cups

 

III. Organisation und Verwaltung

Art.3

Die Organe des Vereins sind:
1. Generalversammlung
2. Vorstand
3. Trainer
4. Assistenz-Trainer
5. Zwei Revisoren
Die Amtsdauer der Organe beträgt, sofern nichts anderes geregelt ist, ein Jahr oder von GV zu GV.

 

a) Die Generalversammlung

Art.4

Die GV wird vom Vorstand einmal bis zweimal jährlich einberufen, unter Einhaltung einer Frist von 20 Tagen. Es steht dem Vorstand oder mindestens einem Drittel der Mitglieder zu, bei ausserordentlichen Angelegenheiten eine ausser­ordentliche GV einzuberufen.

 

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